Tätigkeiten einer Pflegekraft

Tätigkeiten einer PflegekraftGewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Die Betreuung umfasst insbesondere die folgenden gesetzlich genannten Tätigkeiten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Vornahme von Besorgungen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Durchführen von Hausarbeiten
  • Durchführen von Botengängen
  • Sorgetragen für ein gesundes Raumklima
  • Betreuen von Pflanzen und Tieren
  • Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

Unterstützen bei der Lebensführung

  • Gestalten des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschafterfunktion

  • Gesellschaft leisten
  • Führen von Konversation
  • Aufrechterhalten gesellschaftlicher Kontakte
  • Begleiten bei diversen Aktivitäten

Weitere Tätigkeiten

  • Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben
  • Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
  • Organisation von Personenbetreuung

Diese Tätigkeiten sind in § 159 der Gewerbeordnung angeführt.

Heimhilfe

Die Heimhilfe betreut und unterstützt betreuungsbedürftige Menschen aller Altersstufen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Zu den Leistungen der Heimhilfe zählen insbesondere:

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Unterstützen bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches
  • Unterstützen bei der Erhaltung und Förderung des körperlichen Wohlbefindens
  • Sichern sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung der
  • Selbstständigkeit

Altenhilfe/Pflegehilfe

Mobile Hilfe und Betreuung umfasst die Sorge für das soziale und körperliche Wohl für Menschen in jeder Altersstufe durch ganzheitliche Hilfestellung. Das Ziel ist alle Fähigkeiten der betreuten Menschen zu fördern, zu stützen, zu erhalten und zu ergänzen.

Zu den Hilfestellungen unter Aufsicht einer Fachkraft zählen insbesondere:

  • Aufrechterhalten des Haushaltes durch Unterstützen bei der Haushaltsführung
  • Erhalten und Fördern des körperlichen Wohlbefindens wie
    • Unterstützen bei der körperlichen Hygiene
    • Unterstützen beim Kleiden
    • Unterstützen bei der Zubereitung von Mahlzeiten
    • Durchführen von Grundtechniken der Pflege
    • Krankenbeobachtung
    • Durchführen von Grundtechniken der Mobilisation, der Ernährung und
    • Einhaltung von Diäten
  • Sicherung sozialer Grundbedürfnisse wie
    • Begleitung bei Behörden- und Arztwegen
    • Motivation zur selbstständigen Ausführung täglicher Aktivitäten

Hauskrankenpflege

Der Hauskrankenpflegefachdienst pflegt Patienten in ihrem Wohnbereich. Die Pflege wird von Personen übernommen, die aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind. Die pflegerischen Maßnahmen umfassen:

  • Pflege bei Erkrankungen aller Art und aller Altersstufen
  • Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderer an der Betreuung und Pflege beteiligter Personen

Die Regelungen für die Hauskrankenpflege sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die Tätigkeit im mitverantwortlichen Bereich der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen kann nur aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen.

Mobile therapeutische Dienste

Mobile Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie bedeutet die ganzheitliche Rehabilitation von Patienten im privaten Wohnbereich. Das Ziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit und das Erhalten bzw. Wiederherstellen der Lebensqualität. Die Durchführung erfolgt entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen.

Notruftelefon

Durch das Notruftelefon ist es körperlich eingeschränkten Personen möglich rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Durch das technische System kann ein automatischer Notruf
ausgelöst werden.

Kontaktdaten

24 Stunden Pflege Steyr

Frau Patrizia Jandl

Adresse: Sierningerstrasse 120
4400 Steyr
Tel: +43 7252 73873
Mobil: +43 650 65 12 280
patrizia.jandl*gmx.at

Zweigstelle Gänserndorf

Frau Patrizia Jandl

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4400 Steyr
Tel: +43 7252 73873
Mobil: +43 650 65 12 280
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